Unterstützung für ungedeckte Gesundheitsausgaben |
Für die wirklichen Mitglieder der Mutuelle laut Art. 4 der Statuten, d.h. die effektiven Mitglieder des Landesfeuerwehrverbandes, kann die Mutuelle eine Unterstützung bei Ausgaben für Gesundheitspflege gewähren, die nicht von einer luxemburgischen Einrichtung der sozialen Sicherheit übernommen wurden. Für die Berechnung der Unterstützung werden die ungedeckten Kosten, welche sich sowohl auf das wirkliche Mitglied als auch auf dessen Ehepartner und dessen zu Lasten fallenden Kinder beziehen, herangezogen. Das Mitglied muss bis zum 31. März eines jeden Jahres die von der Krankenkasse ausgestellte Rückerstattungsabrechnung des Vorjahres (01.01. bis 31.12.) an das Sekretariat der Mutuelle einsenden. Es genügt, wenn die letzte Rückerstattungsabrechnung eingesandt wird. Die Unterstützung übernimmt die ungedeckten Kosten der Gesundheitsausgaben die den Freibetrag von 503,89 EUR (70 Euro bei Index 100) übersteigen. Überschreitet die Totalsumme aller angefragten Beihilfen den Betrag von 10.000 Euro, so werden die Leistungen für jeden einzelnen Antragsteller im gleichen Verhältnis berechnet.
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Kategorie A |